Zwei Wege, ein Verband: Über Doppelrollen im OEPS – und darüber, was wir nicht wissen

Im ersten Teil haben wir die fünf neuen Bundesreferentinnen und Bundesreferenten des OEPS durchgesehen und geprüft, was sich an den Angaben der Verbandsmeldung belegen lässt. Bei der Recherche sind zwei Dinge aufgefallen, die nicht in die Vorstellung gehörten und trotzdem für Mitglieder relevant sind. Beide betreffen nicht das, was Menschen tun, sondern das, wo sie sitzen.

Worum es in diesem Beitrag nicht geht
Damit hier keine Missverständnisse entstehen, und weil das Thema es verdient, sauber behandelt zu werden:
Es geht nicht um den Vorwurf, jemand habe seine Position ausgenutzt. Wir haben dafür keinerlei Anhaltspunkte und behaupten es nicht.
Es geht nicht um Zweifel an der fachlichen Eignung. Die ist bei beiden hier genannten Personen ausgesprochen gut belegt, wie im ersten Teil nachzulesen ist.
Es geht nicht darum, dass Doppelfunktionen an sich verwerflich wären. In einem ehrenamtlich getragenen Fachverband sind sie die Regel. Wer eine internationale Richterlizenz hat oder eine Organisation mit 30.000 Mitgliedern führt, ist zwangsläufig auch anderswo gefragt. Der Pool an Leuten mit der nötigen Qualifikation ist klein.
Es geht darum, dass Mitglieder wissen sollten, wer wo sitzt. Und darum, dass sie es derzeit teilweise nicht herausfinden können.
Befund 1: Die Ländlichen sind über zwei Funktionen im OEPS vertreten
Die Fakten
Irene Mösenbacher-Molterer ist Geschäftsführerin der Ländlichen Reiter und Fahrer – Österreich. Sie übernahm die Funktion beim 75-Jahr-Jubiläum der Organisation in Maria Plain von Cornelia Sonnleithner. → Quelle: pferderevue.at, „Wechsel in der Führungsspitze der Ländlichen Österreich"
Im September 2026 wurde sie zusätzlich zur Bundesreferentin für Ländliche Reiter und Fahrer im OEPS bestellt. → Quelle: OEPS-Verbandsmeldung „Fünf neue Referentinnen und Referenten verstärken den OEPS"
Leopold Erasimus wurde bei der OEPS-Generalversammlung am 28. April 2026 zum Vizepräsidenten des OEPS gewählt. → Quelle: eqwo.net, „Nach OEPS-Wahl: Generalsekretär und Dressurreferentin nicht mehr im Amt"
Derselbe Leopold Erasimus wird bei Verbandsveranstaltungen als Präsident der Ländlichen Niederösterreich geführt. → Quellen: noeps.at, „Ländliche Bundesmeisterschaften in Aspang"; noe.lko.at, „Königsdisziplin der Reiterei"
Er war außerdem von 2000 bis 2016 Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für Warmblutzucht in Österreich. → Quelle: AWÖ-Chronik auf pferdezucht-austria.at
Die Größenordnung
Die Ländlichen schreiben auf ihrer eigenen Website, dass sie knapp 30.000 Mitglieder zählen und dass davon der überwiegende Anteil zugleich im Österreichischen Pferdesportverband organisiert ist. → Quelle: dielaendlichen.at
Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich beziffert die in Reitvereinen organisierten Personen in Österreich mit knapp 50.000 und schreibt, dass über 50 Prozent sowohl der Einzelmitglieder als auch der Vereine bei den ländlichen Organisationen liegen. → Quelle: noe.lko.at, „Pferdewirtschaft: Die Ländlichen und die Zucht"
Was wir dabei präzisieren müssen
Erasimus ist Präsident des Landesvereins Niederösterreich, nicht der Bundesorganisation. Mösenbacher-Molterer führt die Bundesorganisation. Es handelt sich also um zwei Funktionen derselben Bewegung auf unterschiedlichen Ebenen, nicht um zwei Funktionen derselben Körperschaft. Wer den Befund weitergibt, sollte das mitsagen.
Was das bedeutet
In einem Verband wird über Termine, Meisterschaftsniveaus, Regelwerk und Fördermittel entschieden. Eine Teilorganisation, die über mehrere Funktionen vertreten ist, hat dabei mehr Zugang als eine, die über eine vertreten ist. Das ist eine Beschreibung von Zugang, keine Aussage über Ergebnisse.
Was wir nicht wissen
Wir haben keine Sitzungsprotokolle, keine Geschäftsordnung und keine Kenntnis von einzelnen Entscheidungen. Wir wissen nicht, ob es Befangenheitsregeln gibt, ob sie greifen oder ob sie jemals gebraucht wurden. Nichts davon ist veröffentlicht, und wir haben es nicht erfragt.
Wir behaupten daher ausdrücklich nicht, dass diese Konstellation zu irgendeiner Entscheidung zugunsten der Ländlichen geführt hätte.
Befund 2: Im Richterwesen fehlt der Nachweis einer unabhängigen zweiten Instanz
Dieser Punkt ist der interessantere, weil er nicht daran scheitert, was wir gefunden haben, sondern daran, was nicht auffindbar ist.
Die Fakten
Elisabeth Hudec-Semeleder übernahm im August 2021 das Richterreferat des Niederösterreichischen Pferdesportverbandes. → Quelle: noeps.at, „Waltraud Gruber übergibt Richterreferat an Elisabeth Hudec-Semeleder"
Auf der aktuellen Seite des NOEPS zu Richtern und Stewards wird sie weiterhin als Referentin geführt, mit der Aufforderung, sich mit Bewerbungen für das Amt des Turnierrichters vor dem Einreichen des schriftlichen Antrags an sie zu wenden. → Quelle: noeps.at/sport/ausbildung-und-richterwesen/
Den Zulassungsweg beschreibt der NOEPS in einem Aufruf so: Bewerbungen gehen an das NOEPS-Büro, und die Zulassung erfolgt bei Befürwortung durch das NÖ Richterreferat und den Richterausschuss im OEPS. → Quelle: noeps.at, „Wer hat Interesse, die Richterlaufbahn einzuschlagen?"
Im September 2026 wurde sie zur Bundesreferentin für das Richterwesen im OEPS bestellt. → Quelle: OEPS-Verbandsmeldung
Die Lücke
Der Zulassungsweg sieht zwei Stationen vor: eine auf Landesebene, eine auf Bundesebene. Das ist sinnvoll so, weil eine zweite Station eine Entscheidung überprüfbar macht.
Die naheliegende Frage lautet: Gehört die Bundesreferentin für das Richterwesen dem Richterausschuss des OEPS an, oder leitet sie ihn?
Wir konnten das nicht feststellen. Die Zusammensetzung des OEPS-Richterausschusses ist unseres Wissens nicht öffentlich einsehbar. Wir haben die Verbandsseiten, das Ausbildungsregulativ und die zugänglichen Verbandsunterlagen durchgesehen und nichts dazu gefunden.
Ebenso unklar ist, ob Hudec-Semeleder das niederösterreichische Referat weiterführt. Die NOEPS-Seite nennt sie zum Zeitpunkt unserer Recherche als Ansprechpartnerin. Ob das den aktuellen Stand abbildet oder eine noch nicht aktualisierte Seite ist, wissen wir nicht.
Was das bedeutet
Aus diesen Fakten folgt genau eine Aussage, und die ist eine Aussage über Nachvollziehbarkeit, nicht über Personen:
Ein Mitglied, das wissen möchte, ob seine Richterbewerbung von zwei unabhängigen Stellen geprüft wird, kann das derzeit nicht herausfinden.
Das ist unabhängig davon, wie die Antwort ausfällt. Wenn die Bundesreferentin dem Richterausschuss nicht angehört, sind es zwei Instanzen, und alles ist in Ordnung. Wenn sie ihm angehört, wäre über Befangenheitsregeln zu reden. Beides wären klare Situationen. Der jetzige Zustand ist keine.
Was wir ausdrücklich nicht behaupten
Wir behaupten nicht, dass Befürwortung und Bestätigung in einer Person zusammenfallen. Dafür fehlt uns der Beleg, und wir schreiben das nicht, solange er fehlt.
Wir behaupten nicht, dass jemals eine Bewerbung unsachgemäß behandelt worden wäre. Wir haben dafür keinen einzigen Hinweis.
Was wir gesucht und nicht gefunden haben
Weil eine Recherche auch dadurch überprüfbar wird, dass sie ihre Fehlschläge nennt:
Eine Geschäfts- oder Befangenheitsordnung des OEPS für Referate und Ausschüsse: nicht gefunden.
Die Zusammensetzung des Richterausschusses: nicht gefunden.
Sitzungsprotokolle des Präsidiums oder der Referate: nicht gefunden, nach unserem Eindruck nicht öffentlich.
Eine Regelung, wie mit Doppelfunktionen zwischen OEPS und Partnerorganisationen umzugehen ist: nicht gefunden.
Hinweise darauf, dass eine der beschriebenen Konstellationen zu einer konkreten Entscheidung geführt hätte: keine.
Warum wir das trotzdem veröffentlichen
Weil die Frage, wer in einem Verband mit rund 50.000 Mitgliedern in welchem Gremium sitzt, keine Insiderfrage ist. Sie ist die Grundlage dafür, Entscheidungen einordnen zu können.
Und weil die einfachste Antwort auf diesen Beitrag darin bestünde, die Gremienbesetzungen zu veröffentlichen. Das kostet eine Seite auf der Verbandswebsite.
Unsere Fragen an den OEPS
Wir haben dem OEPS folgende Fragen übermittelt und um Beantwortung binnen einer Woche gebeten:
Wie ist der Richterausschuss des OEPS zusammengesetzt, und gehört die Bundesreferentin für das Richterwesen ihm an?
Führt Elisabeth Hudec-Semeleder das Richterreferat des NOEPS parallel zum Bundesreferat weiter?
Gibt es eine Befangenheits- oder Unvereinbarkeitsregelung für Bundesreferentinnen und Bundesreferenten? Wenn ja, ist sie öffentlich zugänglich?
Gibt es eine Regelung für den Fall, dass eine Referentin gleichzeitig eine Partnerorganisation des Verbandes führt?
Sind Beschlüsse des Präsidiums für Mitglieder einsehbar?
Sollten uns Antworten erreichen, veröffentlichen wir diese ungekürzt.
Wir bitten hiermit gerne die beiden namentlich genannten Personen um Stellungnahme.
Methodik und Korrekturen
Alle Angaben stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, die im Text jeweils genannt sind. Wir haben keine internen Unterlagen verwendet und keine vertraulichen Informationen erhalten.
Tatsachen und Einordnung sind im Text getrennt: Was unter „Die Fakten" steht, ist belegt. Was unter „Was das bedeutet" steht, ist unsere Einordnung dieser Fakten und als solche kenntlich gemacht.
Wir machen keine Aussagen über Absichten oder Motive von Personen. Wir wissen nichts darüber.
Sollte eine Angabe unrichtig sein, korrigieren wir sie umgehend und weisen die Korrektur im Text aus. Belege bitte an die im Impressum genannte Adresse.
Stand: September 2026.




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